Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme sind nur Personen berechtigt die:
  • im Besitz der jeweiligen gültigen Fahrerlaubnis sind
  • die Teilnehmergebühr entrichtet haben
  • entsprechende Motorradschutzkleidung tragen
  • nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen
Haftung:

Das Training wird mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt.

Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, selbst für eine gültige Kfz-Haftpflicht- oder ggf. Volkaskoversicherung zu sorgen.

Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden, bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Anmeldung, Zahlung und Rücktritt:

Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn die Buchung abgeschlossen wurde.

Bei Stornierungen entstehen folgende pauschale Entschädigungen:

Bis 30 Tage vor Trainingsbeginn 50%

bis 29 Tage bis 15 Tage vor Trainingsbeginn 75%

Bis 14 Tage bis 6 Tage vor Trainingsbeginn 90%

ab 5 Tage vor Trainingsbeginn 100%

Absage, Änderung oder Abbruch:

Für alle Trainings gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Schräglagentraining 4 Teilnehmer, Motorradsicherheitsttraining 5 Teilnehmer.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es R-Coaches frei, das entsprechende Training abzusagen bzw. nach Abstimmung mit den Teilnehmern – geringfügig abzuändern.

R-Coaches ist ebenfalls berechtigt, ein Training jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen.

Sollte ein Training von vornherein abgebrochen werden, wird den Teilnehmern das von ihnen gezahlte Entgelt zurückerstattet, ein anderes Training gebucht oder ein Gutschein erstellt.

Ausschluss von der Veranstaltung:

Im Falle schwerwiegender oder nachhaltiger Pflichtverletzung (tatsächliche oder mögliche Gefährdung anderer durch undiszipliniertes Verhalten) sind die R-Coaches berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung zu kündigen.

Des Weiteren sind die R-Coaches berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

Sonstiges:

Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der STVO einzuhalten.

Alle Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden.

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